Otto Mühl wurde am 13.11.1991 vom Landgericht Eisenstadt zu 7 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und in folgenden Punkten für schuldig befunden:

  1. Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (geschlechtliche Handlungen an Kindern unter 14 Jahren)
  2. Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (Geschlechts­verkehr mit Kindern unter 14 Jahren)
  3. Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB
  4. Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 StGb
  5. Vergehen des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 StGB (Aus­nutzung der Stellung als Autoritätsperson, um an Kindern und Jugendlichen sexuelle Handlungen vorzunehmen)
  6. Verbrechen nach § 12 Abs. 1 SGG – heute im SMG geregelt – (Weitergabe von Suchtmitteln – auch an Minderjährige)
  7. Vergehen nach § 16 Abs. 1 SGG – heute im SMG geregelt – (Erwerb und Besitz von Suchtmitteln)
  8. Vergehen der Bestimmung zur Unterdrückung eines Beweismittels nach § 12, § 295 StGB (Anordnung zum Verstecken und Verbrennen von Beweisen)
  9. Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Bestimmung zur falschen Beweis­aussage vor Gericht nach § 12, 288 Abs. 1 und § 15, § 12 StGB (Anstiftung zu Falschaussagen vor Gericht)

Nach 6 ½ Jahren wurde Otto Mühl aus der Haft entlassen. Auch danach zeigte er keine Einsicht, wie folgende Zitate belegen:

„Ich habe in der Kommune schon Fehler gemacht, aber in der Sexualität sicher nicht.“ (Arte Metropolis, 8.12.2001)

„Warum sollte der Staat vorschreiben, ab wann man Sex haben darf“ (FAZ, 22.2.2004)
„Ich bin kein Kinderschänder. Das ist doch Blödsinn. Das waren alles entwickelte Mädchen.“ (DIE ZEIT, 26.2.2004)

re-port kann belegen, dass Otto Muehl bereits in den 70er Jahren begonnen hat, Kleinkinder ab dem 4. – 5. Lebensjahr über viele Jahre hinweg regelmäßig sexuell zu missbrauchen. Dieser Missbrauch fand sogar teilweise im Beisein seiner kleinen Führungsgruppe statt und wurde im Prozess 1991 nicht thematisiert.

 

Mühls Verirrungen, Verfehlungen und Verbrechen

Otto Mühl teilte alle Mitglieder der Kommune einschließlich der Kinder ab ihrer Geburt in eine Hierarchie ein, bei der er die Nummer 1 war. Die jeweils „Höheren“ in der Hierarchie konnten den „Unteren“ Befehle erteilen. Das System der Hierarchie bestand von 1975 bis 1990 und wurde zunehmend zur Unterdrückung kritischer Meinungen und als gegen­seitiges Bespitze­lungssystem eingesetzt.

Die Kinder wurden schon in kleinstem Lebensalter in eine Hierarchie eingeteilt, die von der Hierarchiestufe der Mutter abhing. Es gehörte sich daher auch nicht für ein Kind, anderen Kindern beizustehen. Mitleid wurde als Fehlverhalten angesehen. So wurde bei einem 3-jährigen Kind, das ein gleichaltriges weinendes Kind trösten wollte, dieses Verhalten als „schleimig“ verurteilt.

Homosexualität wurde von Otto Mühl geächtet und ins Lächerliche gezogen.

Otto Mühl vertrat eine Rassenlehre (Fortpflanzung von „genetisch höher­wertigen Menschen“ – womit er insbesondere sich selbst meinte), die an eine schlimme Zeit aus der jüngeren Geschichte erinnert. Schwangerschaften mussten von einem „Rat“, dem Otto Mühl vorstand, „genehmigt“ werden. „Ungenehmigte“ Schwangerschaften mussten abgetrieben werden.

Die Väter der Kinder (Ausnahme: Otto Mühl) durften in der Erziehung der Kinder keine Rolle spielen, da „Papa Otto“ als „Vorbild“ für alle Kinder dienen sollte.

Die „oberen“ Kinder (insbesondere die Kinder von Otto Mühl und seiner engsten Gefolgschaft von Müttern) sollten sich gegenüber den „unteren“ Kindern „durchsetzen“.

Viele „untere“ Mütter mussten für mehrere Jahre ihre Kinder an „Ersatzmütter“ abgeben, weil sie angeblich für die Erziehung nicht geeignet waren. Sie durften ihre 1 bis 3 Jahre alten Kinder monatelang nicht sehen. Diese Entscheidungen wurden mit einer willkürlichen Selbstherrlichkeit von Otto Mühl getroffen.  Die Androhung der Trennung von den eigenen Kindern war für viele Mütter eine ständige Bedrohung.

Zum Teil haben 14- bis 16-jährige Mädchen als „Ersatzmütter“ die kleinen Kinder der erwachsenen Kommunemitglieder in Verantwortung bekommen. Die sehr jungen „Ersatzmütter“ waren völlig überfordert.

Auf Anweisung von Otto Mühl wurden Telefone abgehört, private Post geöffnet, persönliche Notizen und Briefe ohne Wissen der Betroffenen vernichtet.

Ohne Wissen der Mitglieder der Kommune wurden eine Medikamentenstudie mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel durchgeführt, das zu teils schweren Nebenwirkungen bei mehreren Kommunemitgliedern geführt hat.

Medien wie Zeitungen, Bücher und Fernsehen waren kaum zugänglich. Der Kontakt zu Eltern, Verwandten und Freunden war weitestgehend eingeschränkt. Pässe und Personal­ausweise mussten abgegeben werden und wurden nur bei genehmigten Reisen heraus­gegeben.

Bei den Erwachsenen mussten die „Unteren“ in der Hie­rarchie früher aufstehen, mehr arbeiten und wurden von den „Oberen“ herumkommandiert.

Liebesbeziehungen waren untersagt, wobei oftmals eine räumliche Trennung von Otto Mühl angeordnet wurde, indem ein Partner in eine andere Stadtkommune ziehen musste.

Die Führungsgruppe um Mühl und ausgewählte Mitglieder konsumierten weiche und harte Drogen in großem Ausmaß.  Auch Jugendlichen wurden Drogen verabreicht.

Wenn Erwachsene Fehler gemacht haben, wurden in sogenannten Fleckpalavern diese angekreidet. Die Negativpunkte waren nach einem Jungen der Kommune benannt, der wegen angeblich vieler Fehler (Fehlleistungen) bekannt war.  Man bekam sozusagen einen „Hans“ (Name geändert). Wie muss sich dieser Hans, der etwa 12 Jahre alt war, gefühlt haben, wenn die Fehler der Kommunemitglieder nach ihm benannt wurden.  Dies sind Demütigungen, die Kinderseelen sehr kränken.

Auch die Willkür von Belohnung und Bestrafung bei den Kinderpalavern war offensichtlich. Für gleiches Verhalten konnten Kindern von Mühl mal gelobt – mal getadelt werden.

Es ist für die Betroffenen auch sehr bedrückend, dass fast alle Tagebücher der Jugendliche der Kommune verbrannt wurden (auch die Tagebücher der Mütter).

Ein 17- jähriges Mädchen wurde für mehrere Wochen zum Leiten in eine Stadtgruppe geschickt. Sie musste dort die 30- bis 35-Jährigen mehrere Wochen anleiten – hatte die Verantwortung für 35 Erwachsene, sollte die Ideologie von Otto Mühl vermitteln und Sexualität mit diesen ihr kaum bekannten Gruppenmitgliedern haben.

Die Mutter eines etwa 10-jährigen Jungen lebte in Deutschland in einer Stadtgruppe. Sie kam zu einem Besuch zum Friedrichshof. Sie kam gerade an bei einem „Kinderpalaver“. Bevor sie überhaupt ihren Sohn begrüßen konnte, den sie wochenlang nicht gesehen hatte, sagte Otto Mühl zur Mutter: „dein Sohn hat sich schlecht aufgeführt, gib ihm eine Ohrfeige“. Die Mutter hat ihren Sohn öffentlich vor vielen Kommunarden geohrfeigt, bevor sie ihn überhaupt begrüßt hat.

Die leiblichen Väter der Kinder waren in den meisten Fällen nicht bekannt. Es wurden männliche Betreuer eingeführt. Wenn sich ein zu enger Kontakt zwischen den Betreuern und den Müttern und Kindern entwickelte, wurde dies meist von Mühl untersagt und der Betreuer ausgetauscht.

Einer der damaligen Jugendlichen hat vor einigen Jahren geschildert, wie er auf Gomera als 15-jähriger ein gleichaltriges Mädchen in den Palmenhainen geküsst hat. Dies wurde von einem Kommunarden beobachtet und an Mühl berichtet, der die beiden im Beisein von 100 Kommunarden lächerlich machte. Otto Mühl hat diese heimliche „kleinfamiliäre“ Jugendliebe verurteilt und dem Jungen verboten, weiter Kontakt mit diesem Mädchen zu haben.